Deutschland beendet Anerkennung österreichischer Gleitschirm- und Hängegleiterlizenzen ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Deutschland eine weitreichende Änderung im Luftrecht in Kraft:
Die bisherige jahrzehntelange Anerkennung österreichischer Gleitschirm- und Hängegleiterlizenzen für Personen mit Wohnsitz in Deutschland wird beendet.
Grundlage dieser Entscheidung ist das offiziell veröffentlichte Dokument BMDV – Nachrichten für Luftfahrer (NFL 2025-1-3661), in dem das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die neue Regelung verbindlich festlegt. Damit entsteht ein einheitlicher nationaler Lizenzstandard, der vollständig unter deutscher Zuständigkeit liegt.
Was ändert sich konkret?
Ab 2026 dürfen Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland nicht mehr mit einer ausschließlich österreichischen Lizenz in Deutschland fliegen.
Für den legalen Flugbetrieb wird künftig zwingend ein deutscher Luftfahrerschein nach § 125 LuftPersV benötigt.
Prüfungen und Anerkennungsverfahren werden zentral über den Deutschen Hängegleiterverband (DHV) abgewickelt.
Eine wichtige Ausnahme: Lizenzen, die bis spätestens 31. Dezember 2025 in Österreich erworben werden, behalten ihren Bestandsschutz und bleiben für Flüge in Deutschland gültig (sofern die üblichen Voraussetzungen erfüllt sind).
Diese Übergangsregel wird sowohl im NFL-Dokument selbst erwähnt als auch vom DHV bestätigt, der für die praktische Umsetzung und Prüfungskompetenz zuständig bleibt.
Warum führt Deutschland diese Änderung ein?
Laut BMDV verfolgt die Anpassung mehrere Ziele:
Sicherheitsstandard vereinheitlichen: Die Verantwortung für Ausbildung, Prüfung und Lizenzierung soll wieder vollständig in deutscher Hand liegen.
Rechtliche Klarheit: Bisherige Abhängigkeiten von ausländischen Zulassungen werden reduziert.
Bessere Aufsicht: DHV und BMDV können Ausbildungsbetriebe, Prüfungen und Piloten künftig durchgängig überwachen.
Die österreichische Behörde Austro Control weist in diesem Kontext darauf hin, dass ihre Lizenzen weiterhin nach österreichischem Recht gültig bleiben, jedoch keinen Anspruch auf automatische Anerkennung im Ausland haben. Jede nationale Luftfahrtbehörde entscheidet selbst über deren Zulassung – im Fall Deutschlands wurde diese Anerkennung nun aufgehoben.
Wen betrifft die Regelung besonders?
Deutsche Flugschüler, die bisher häufig in Österreich ihre Ausbildung absolviert haben.
Österreichische Flugschulen, die traditionell viele deutsche Kunden betreuen.
Deutsche Piloten mit älteren österreichischen Lizenzen, die ab 2026 den Bestandsschutz wahren müssen.
Für Piloten, die vor 2026 eine österreichische Lizenz erwerben, entstehen keine unmittelbaren Änderungen, solange sie fliegerisch aktiv bleiben und ihre Dokumente gültig halten.
Übersicht der offiziellen Quellen
| Typ | Quelle | Status / Inhalt |
|---|---|---|
| Offizielles Regelwerk | BMDV – NFL 2025-1-3661 | Verbindliche Grundlage der neuen Lizenzregelung in Deutschland |
| Nationale Organisation (DE) | DHV – Deutscher Hängegleiterverband | Bestätigt Änderungen, erläutert Prüfungs- und Anerkennungsverfahren |
| Luftfahrtbehörde (AT) | Austro Control | Bestätigt nationale Gültigkeit österreichischer Lizenzen, weist aber auf fehlende Auslandsgarantie hin |
Fazit
Mit dem Ende der Anerkennung österreichischer Lizenzen setzt Deutschland einen klaren Schritt hin zu einer strengeren Vereinheitlichung des Luftrechts. Für viele Piloten bedeutet das zusätzliche Bürokratie – gleichzeitig aber auch höhere Transparenz und ein national konsistenter Qualifikationsstandard.
Wer die österreichische Lizenz als Grundlage nutzen möchte, sollte diese unbedingt noch vor dem 31. Dezember 2025 erwerben, um den Bestandsschutz zu sichern.




