Lizenz-Grenzverkehr 2026: Wenn der „Bestandschutz“ plötzlich den Ausweis sehen will 😄
Stand: 26.02.2026 (DHV)
Zum 01.01.2026 ist die bisherige gegenseitige Anerkennung von österreichischen und deutschen Lizenzen
für Gleitschirm- und Drachenflieger ausgelaufen. DHV (Deutschland) und ÖAeC/FAA (Österreich) haben inzwischen eine
vorläufige Vereinbarung getroffen (unterzeichnet am 19.02.2026), die bis Jahresende gilt
und in eine unbefristete Vereinbarung überführt werden soll.
Was ist der Kern der Neuregelung?
Das DHV-PDF fasst die „neu abgestimmten Regelungen“ so zusammen, dass besonders die Auswirkungen für Pilotinnen und Piloten
mit deutschem Wohnsitz im Fokus stehen. Gleichzeitig gilt: Beide Länder haben Gästeflug-Regelungen – mit einer
wichtigen Ausnahme: Passagierberechtigungen (Doppelsitzer).
Wer ist betroffen? (Kurz & knackig)
| Fall | Worum geht’s? |
|---|---|
| DE-Wohnsitz + AT-Lizenz → Fliegen in DE | Regeln unterscheiden nach Ausstellungsdatum der AT-Lizenz (Bestandschutz vs. Umschreibung). |
| DE-Wohnsitz + DE-Passagierberechtigung → Tandem in AT | Passagierberechtigung muss in AT-Berechtigung umgeschrieben werden (ÖAeC/FAA-Antrag). |
| DE-Lehrberechtigung → Ausbildung in AT | Österreichische Lehrberechtigung erforderlich; Umschreibung nötig. |
Bestandschutz vs. Umschreibung: Die wichtigste Tabelle
Österreichische Lizenzen, die bis 31.12.2025 ausgestellt wurden, genießen in Deutschland Bestandschutz.
Das heißt: keine Umschreibung nötig – auch nicht mit deutschem Wohnsitz.
| Situation | AT-Lizenz bis 31.12.2025 | AT-Lizenz ab 01.01.2026 |
|---|---|---|
| DE-Wohnsitz, AT-Paragleiter-/Hängegleiterschein, Fliegen in DE |
|
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Zusatzberechtigungen: Startarten & B-Schein (Überland)
Zusätzliche Startart eintragen lassen
| AT-Lizenz bis 31.12.2025 | AT-Lizenz ab 01.01.2026 |
|---|---|
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B-Schein eintragen (falls keine Überlandberechtigung vorhanden)
| AT-Lizenz bis 31.12.2025 | AT-Lizenz ab 01.01.2026 |
|---|---|
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Sonderfälle laut FAQ:
- AT-Schein vor 01.01.2026, aber Überlandberechtigung erst ab 2026: Umschreibung Paragleiterschein ohne Prüfung (Bestandschutz) + DHV-Theorieprüfung B-Lizenz, dann B-Schein-Umschreibung.
- AT-Schein und Überlandberechtigung beide ab 2026: DHV A-Theorie/Praxis + DHV B-Theorie, dann B-Schein-Umschreibung.
Tandem: Doppelsitzer ist die „Sonderzone“
AT-Doppelsitzerberechtigung → Tandem in DE
| AT-Lizenz bis 31.12.2025 | AT-Lizenz ab 01.01.2026 |
|---|---|
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DE-Passagierberechtigung → Tandem in AT
Die deutsche Passagierberechtigung muss in einen österreichischen Paragleiter- oder Hängegleiterschein
mit Doppelsitzerberechtigung umgeschrieben werden (Antrag bei ÖAeC/FAA). Einzureichen sind laut FAQ:
Kopie der deutschen Passagierberechtigung + Nachweis letzter Überprüfungsflug + LAPL-Medical.
Für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mit Doppelsitzerberechtigung nach österreichischen Bestimmungen sind zusätzlich nachzuweisen:
mindestens 100 Doppelsitzerflüge als verantwortlicher Pilot seit Erteilung der Passagierflugberechtigung, und
mindestens 25 Doppelsitzerflüge innerhalb der letzten 12 Monate.
Die Nachweise sind von einer österreichischen Flugschule zu bestätigen; eine entsprechende Bestätigung im Flugbuch durch die österreichische Flugschule ist ausreichend.
Fluglehrer: Wer wo schulen darf
| Konstellation | Regel laut FAQ |
|---|---|
| Mit deutscher Lehrberechtigung bei österreichischer Flugschule schulen | Österreichische Lehrberechtigung erforderlich. Lizenz muss umgeschrieben werden. Für die Umschreibung muss eine gültige Fluglehrer-Fortbildung nachgewiesen werden. |
| Mit österreichischer Lehrberechtigung bei deutscher Flugschule schulen | Bestandschutz. Keine Umschreibung notwendig. |
FAQ (zum Aufklappen)
Muss ich meinen AT-Schein umschreiben, wenn ich in DE wohne, aber nur in AT fliege?
Antwort laut FAQ: Nein.
Was sagt der DHV zur „Übergangslösung“ / aktuellen Lage?
- 29.01.2026: Eine finale Lösung war noch nicht in Sicht; DHV bittet um Geduld.
- 24./26.02.2026: Vorläufige Vereinbarung ÖAeC/FAA ↔ DHV (unterzeichnet 19.02.2026), gültig bis Jahresende, mit Ziel einer langfristigen Vereinbarung ab 01.01.2027.
Was sind die Eckpunkte der vorläufigen Vereinbarung (laut DHV-Update)?
- DE-Wohnsitz: in Österreich erworbener Hänge-/Paragleiterschein + Zusatzberechtigungen können in deutsche Lizenz umgeschrieben werden – Voraussetzung: DHV-Prüfung Theorie & Praxis.
- Fluglehrer-Berechtigungen werden beidseitig in die nationale Berechtigung ohne weitere Auflagen umgeschrieben.
- Ausbildung/Flugsicherheit: stärkere Angleichung und intensivere Zusammenarbeit, inkl. gemeinsamer Fluglehrerausbildung mit bilateraler Prüfungskommission.
Warum gab’s überhaupt den Cut zum 01.01.2026?
Laut DHV wurde die bisherige Anerkennung nach Prüfung durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) mit NfL 2025-1-3661 aufgehoben.
Ab 01.01.2026 benötigen Piloten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland einen deutschen Luftfahrerschein (§ 4 Abs. 1 LuftVG).
Zusätzlich nennt der DHV deutliche Unterschiede bei Bestimmungen für Ausbildung und Pilotenprüfungen.

