Lizenz-Grenzverkehr 2026: Wenn der „Bestandschutz“ plötzlich den Ausweis sehen will 😄

Stand: 26.02.2026 (DHV)

Zum 01.01.2026 ist die bisherige gegenseitige Anerkennung von österreichischen und deutschen Lizenzen
für Gleitschirm- und Drachenflieger ausgelaufen. DHV (Deutschland) und ÖAeC/FAA (Österreich) haben inzwischen eine
vorläufige Vereinbarung getroffen (unterzeichnet am 19.02.2026), die bis Jahresende gilt
und in eine unbefristete Vereinbarung überführt werden soll.

Was ist der Kern der Neuregelung?

Das DHV-PDF fasst die „neu abgestimmten Regelungen“ so zusammen, dass besonders die Auswirkungen für Pilotinnen und Piloten
mit deutschem Wohnsitz im Fokus stehen. Gleichzeitig gilt: Beide Länder haben Gästeflug-Regelungen – mit einer
wichtigen Ausnahme: Passagierberechtigungen (Doppelsitzer).

Wer ist betroffen? (Kurz & knackig)

FallWorum geht’s?
DE-Wohnsitz + AT-Lizenz → Fliegen in DERegeln unterscheiden nach Ausstellungsdatum der AT-Lizenz (Bestandschutz vs. Umschreibung).
DE-Wohnsitz + DE-Passagierberechtigung → Tandem in ATPassagierberechtigung muss in AT-Berechtigung umgeschrieben werden (ÖAeC/FAA-Antrag).
DE-Lehrberechtigung → Ausbildung in ATÖsterreichische Lehrberechtigung erforderlich; Umschreibung nötig.

Bestandschutz vs. Umschreibung: Die wichtigste Tabelle

Österreichische Lizenzen, die bis 31.12.2025 ausgestellt wurden, genießen in Deutschland Bestandschutz.
Das heißt: keine Umschreibung nötig – auch nicht mit deutschem Wohnsitz.

SituationAT-Lizenz bis 31.12.2025AT-Lizenz ab 01.01.2026
DE-Wohnsitz, AT-Paragleiter-/Hängegleiterschein, Fliegen in DE
  • Weiterhin gültig (Bestandschutz)
  • Keine Umschreibung nötig
  • DHV-Theorie- und Praxisprüfung vor DHV-Prüfer
  • Einreichung (Scan) AT-Schein beim DHV
  • Umschreibung in deutschen Luftfahrerschein

Zusatzberechtigungen: Startarten & B-Schein (Überland)

Zusätzliche Startart eintragen lassen

AT-Lizenz bis 31.12.2025AT-Lizenz ab 01.01.2026
  • Zusatzausbildung (neue Startart) + flugschulinterne Theorieprüfung (bei Windenschlepp/UL-Schlepp) in deutscher Flugschule
  • Umschreibung in deutschen Luftfahrerschein mit zusätzlicher Startart
  • Zusatzausbildung + flugschulinterne Theorieprüfung (bei Windenschlepp/UL-Schlepp) in deutscher Flugschule
  • DHV-Theorie- und Praxisprüfung vor DHV-Prüfer
  • Umschreibung in deutschen Luftfahrerschein mit zusätzlicher Startart

B-Schein eintragen (falls keine Überlandberechtigung vorhanden)

AT-Lizenz bis 31.12.2025AT-Lizenz ab 01.01.2026
  • B-Lizenz-Ausbildung in deutscher DHV-Flugschule im DHV-Ausbildungsnachweis dokumentieren
  • DHV-Theorieprüfung B-Lizenz vor DHV-Prüfer
  • Umschreibung in deutschen Luftfahrerschein (B-Schein)
  • DHV-Theorie- und Praxisprüfung zur A-Lizenz vor DHV-Prüfer
  • Einreichung (Scan) AT-Schein beim DHV
  • Nachweis B-Schein-Ausbildung in DHV-Flugschule + Dokumentation im DHV-Ausbildungsnachweis
  • DHV-Theorieprüfung B-Lizenz vor DHV-Prüfer
  • Umschreibung in deutschen Luftfahrerschein (B-Schein)

Sonderfälle laut FAQ:

  • AT-Schein vor 01.01.2026, aber Überlandberechtigung erst ab 2026: Umschreibung Paragleiterschein ohne Prüfung (Bestandschutz) + DHV-Theorieprüfung B-Lizenz, dann B-Schein-Umschreibung.
  • AT-Schein und Überlandberechtigung beide ab 2026: DHV A-Theorie/Praxis + DHV B-Theorie, dann B-Schein-Umschreibung.

Tandem: Doppelsitzer ist die „Sonderzone“

AT-Doppelsitzerberechtigung → Tandem in DE

AT-Lizenz bis 31.12.2025AT-Lizenz ab 01.01.2026
  • Weiterhin gültig (Bestandschutz)
  • Keine Umschreibung nötig
  • Umschreibung beim DHV in deutschen Luftfahrerschein mit Passagierberechtigung erforderlich
  • Zuerst Umschreibung in deutschen Luftfahrerschein (mit DHV-Theorie- und Praxisprüfung)
  • DHV-Theorie- und Praxisprüfung Passagierflug vor DHV-Prüfer
  • Einreichung (Scan) AT-Schein mit gültiger Doppelsitzerberechtigung beim DHV

DE-Passagierberechtigung → Tandem in AT

Die deutsche Passagierberechtigung muss in einen österreichischen Paragleiter- oder Hängegleiterschein
mit Doppelsitzerberechtigung umgeschrieben werden (Antrag bei ÖAeC/FAA). Einzureichen sind laut FAQ:
Kopie der deutschen Passagierberechtigung + Nachweis letzter Überprüfungsflug + LAPL-Medical.

Für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mit Doppelsitzerberechtigung nach österreichischen Bestimmungen sind zusätzlich nachzuweisen:

  • mindestens 100 Doppelsitzerflüge als verantwortlicher Pilot seit Erteilung der Passagierflugberechtigung, und

  • mindestens 25 Doppelsitzerflüge innerhalb der letzten 12 Monate.

Die Nachweise sind von einer österreichischen Flugschule zu bestätigen; eine entsprechende Bestätigung im Flugbuch durch die österreichische Flugschule ist ausreichend.

Fluglehrer: Wer wo schulen darf

KonstellationRegel laut FAQ
Mit deutscher Lehrberechtigung bei österreichischer Flugschule schulenÖsterreichische Lehrberechtigung erforderlich. Lizenz muss umgeschrieben werden.
Für die Umschreibung muss eine gültige Fluglehrer-Fortbildung nachgewiesen werden.
Mit österreichischer Lehrberechtigung bei deutscher Flugschule schulenBestandschutz. Keine Umschreibung notwendig.

FAQ (zum Aufklappen)

Muss ich meinen AT-Schein umschreiben, wenn ich in DE wohne, aber nur in AT fliege?

Antwort laut FAQ: Nein.

Was sagt der DHV zur „Übergangslösung“ / aktuellen Lage?
  • 29.01.2026: Eine finale Lösung war noch nicht in Sicht; DHV bittet um Geduld.
  • 24./26.02.2026: Vorläufige Vereinbarung ÖAeC/FAA ↔ DHV (unterzeichnet 19.02.2026), gültig bis Jahresende, mit Ziel einer langfristigen Vereinbarung ab 01.01.2027.
Was sind die Eckpunkte der vorläufigen Vereinbarung (laut DHV-Update)?
  • DE-Wohnsitz: in Österreich erworbener Hänge-/Paragleiterschein + Zusatzberechtigungen können in deutsche Lizenz umgeschrieben werden – Voraussetzung: DHV-Prüfung Theorie & Praxis.
  • Fluglehrer-Berechtigungen werden beidseitig in die nationale Berechtigung ohne weitere Auflagen umgeschrieben.
  • Ausbildung/Flugsicherheit: stärkere Angleichung und intensivere Zusammenarbeit, inkl. gemeinsamer Fluglehrerausbildung mit bilateraler Prüfungskommission.
Warum gab’s überhaupt den Cut zum 01.01.2026?

Laut DHV wurde die bisherige Anerkennung nach Prüfung durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) mit NfL 2025-1-3661 aufgehoben.
Ab 01.01.2026 benötigen Piloten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland einen deutschen Luftfahrerschein (§ 4 Abs. 1 LuftVG).
Zusätzlich nennt der DHV deutliche Unterschiede bei Bestimmungen für Ausbildung und Pilotenprüfungen.

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